Rechtsanwalt Strafrecht BerlinAnklageschrift und Anklage |
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Wenn sie eine Anklageschrift erhalten haben sollten und noch keinen Strafverteidiger in Berlin mit der Wahrnehmug Ihrer Interessen beauftragt haben, dann sollten Sie dies nun ernsthaft in Erwägung ziehen. Jedes weitere Zögern könnte die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung erschweren. Die Verteidigung in de Hauptverhandlung muss nämlich gut vorbereitet werden. Dazu gehört auch, dass der Strafverteidiger die Möglichkeit hat sich vorher über den aktuellen Sachstand der Straferfolgungsbehörden durch Einsicht der Strafakte zu informieren und daraufhin die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen und diese auch mit Ihnen zu besprechen. Zudem kann es eventuel nötig sein auch weitere ( entlastende) Zeugen zur Tat zu bennen, Beweisanträge zu stellen und diese im vorhinein zum Hauptverhandlungstermin laden zu lassen. Ich vertrete Sie als Anwalt in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit. Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650 |
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