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Pflichtverteidiger Berlin

 

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Sofort Hilfe unter: 030/88628650

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Eine Pflichtverteidigung kommt in Strafrecht in Betracht wenn der Beschuldigte mit einer Strafandrohung von einem Jahr rechnen muss, oder wenn er sich in Untersuchungshaft befindet.

Im Falle einer Pflichtverteidigung werden die Kosten des Strafverteidigers zunächtst von der Staatskasse übernommen. Der Rechtsanwalt wird dem Beschuldigten in diesem Falle beigeordnet.

Bei einer Verurteilung werden die Kosten der Pflichtverteidigung Ihnen jedoch als Kosten des Verfahrens aufgebürgt

Als Strafverteidiger übernehme ich selbstverständlich Ihre Pflichtverteidigung in Berlin.

Kontaktieren Sie mich bezüglich Ihrer Pflichtverteidigung in Berlin unter meiner Kanzleinummer:

030-88628650

 
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