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Vorraussetzung für eine erfolgsversprechende Strafverteidigung ist eine Akteneinsicht im Strafverfahren. Ohne eine grundlegende Kenntnis des Akteninhalts, ist eine gute Strafverteidigung nicht möglich. Beim studieren der Strafakte hat ein Rechtsanwalt im Strafrecht die größte Erfahrung wenn es um die Beurteilung der Sach- und Rechtslage geht. Es ist daher ratsam einen Rechtsanwalt der im Strafrecht tätig ist, mit der Einsichtnahme der Strafakte zu beauftragen. Dieser wird dann abschätzen können, wie schwer der Vorwurf der Ermittlungsbehörden gegen Sie wiegt, ob die vorliegenden Beweismittel für eine Verurteilung ausreichend wären und wie die Erfolgschancen einer Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf einzuschätzen sind. Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer damit ich für Sie eine Akteneinsicht in Berlin beantrage: 030-88628650 |
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