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Anwalt Strafrecht Berlin

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Rechtsanwalt Ulrich
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Verhaltenstips vor der Polizei bei der Vernehmung als Beschuldigter

 

Anwalt Strafrecht Berlin

Sofort Hilfe unter: 030/88628650

mail@ra-ulrich.com

 

Sollten Sie im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Beschuldigung mit der Polizei in Kontakt kommen, dann sollten Sie zunächst im Hinterkopf behalten, dass Sie vor der Polizei als Beschuldigter keine Aussage treffen müssen. Darüber muss die Polizei sie auch bei Befragungen und Vernehmungen als Beschuldigter belehren.

Sollten sie von der Polizei eine Ladung zu einer Vernehmung als Beschuldigter erhalten, ist es auch aüßerst ratsam, zunächst von Ihrem Recht zum Schweigen gebrauch zu machen und keine Aussage vor der Polizei zu tätigen.

Eine voreilige Aussagen Ihrerseits könnte im Laufe des Verfahrens zu Ihrem Nachteil geraten.

Ihre Aussage könnte missverstanden werden, so dass ein Anfangsverdacht der Polizei bestätigt werden könnte, obwohl dem nicht so ist.

Sie müssen als Beschuldigter nicht an der eigenen Strafverfolgung mitwirken.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen nachweisen, dass Sie die vorgeworfene Tat begangen haben. Bei Zweifel an der Tatbegehung , werden sie von der Strafverfolgung absehen oder Sie werden von einem Gericht freigesprochen.

Ob genug Zweifel bestehen und ob es ratsam ist eine Aussage zu der Beschuldigung zu tätigen sollte im vorhinein geklärt werden.

Dazu sollten Sie sich der Hilfe eines Rechtsanwalts der im Strafrecht tätig ist bedienen. Dieser kann nach der Beantragung einer Akteneinsicht und der Einsichtnahme der Strafakte am besten beurteilen, ob die Strafverfolgungsbehörden genug Beweismittel für eine Anklage haben und ob es sinnvoll ist, eine Aussage vor der Polizei oder Staatsanwaltsschaft oder vor dem Strafgericht zu machen.

Gegebenenfalls kann er auch eine Stellungnahme zu den Beschuldigungen für Sie einreichen.

Sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts im Strafrecht in Berlin benötigen dann kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650

 
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