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Als Opfer einer Straftat können Sie in bestimmten strafrechtlichen Verfahren als Nebenkläger gegen den vermeintlichen Täter der Straftat neben dem Staatsanwalt als weiterer Kläger auftreten. In diesem Fall schließen Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger an. Voraussetzung dafür ist, dass die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage durch Einreichung einer Anklagschrift erhebt. Die Nebenklage ist unter anderen bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. sexueller Missbrauch von Kindern, einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung), bei versuchten Mord, versuchtem Totschlag, allen vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten, allen Freiheitsdelikten als auch bei einem erpresserischen Menschenraub und einer Geiselnahme möglich. Seit neuestem können sogar Stalkingopfer (Nachstellung gem. § 238 StGB) als Nebenkläger auftreten. Sollten ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazu ausreichen die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen, dann besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei bestimmten Delikten kann es auch zu einer gerichtlichen Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand kommen. Im Falle der Verurteilung des Angeklagten muss dieser in der Regel die Ihnen angefallenen Kosten erstatten. Durch eine Nebenklage haben sie das Recht auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Ihnen wird unter anderen rechtliches Gehör gewährt, es besteht das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und Sie haben während der gesamten Hauptverhandlung ein Anwesenheitsrecht, selbst dann wenn Sie als Opfer der Straftat als Zeuge vernommen werden müssten. Sie haben sogar das Recht einen Richter oder einen Sachverständigen abzulehnen, Täter und Zeugen zu befragen und selbst Beweisanträge zu stellen und Erklärungen abzugeben. Entscheidungen die der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht werden, sind auch dem Nebenkläger bekannt zu geben. Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, dann können Sie mich gerne zu Ihren Fragen zur Nebenklage in einem Strafverfahren kontaktieren. Ich werde Ihnen gern behilflich sein und prüfen, ob ein Fall vorliegt, in dem eine Nebenklage in Betracht kommt, ob eine Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand möglich ist oder ob für Sie die Gewährung einer Prozesskostenhilfe in Frage kommt. Sollten Sie noch keine Strafanzeige erstattet haben, dann berate ich Sie auch gern hierzu. Gegebenenfalls erstatte ich auf Ihren Wunsch auch eine Strafanzeige. Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650 |
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