Anwalt Strafrecht BerlinStrafverteidiger und Pflichtverteidiger in Berlin |
Anwalt Strafrecht BerlinSofort Hilfe unter: 030/88628650
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Wenn Sie auf diese Seite gekommen sind, dann bedeutet dies, dass Sie höchstwahrscheinlich meine Hilfe als Strafverteidiger in Berlin benötigen. Wohlmöglich haben Sie bereits eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten oder Sie wurden bereits vom Strafgericht verurteilt und möchten sich gegen das Urteil mit einer Berufung oder Revision wehren. Warten Sie nicht zu lange einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, denn eine richtige Strategie der Strafverteidigung sollte bereits frühzeitig geplant werden. Egal in welchem Stand eines Strafverfahrens Sie sich befinden, das Einschalten eines Strafverteidigers ist auf Grund seiner besonderen Sachkunde immer ratsam. Als Anwalt der im Strafrecht in Berlin tätig ist, möchte ich Ihnen bei Ihren strafrechtlichen Angelegenheiten behilflich sein. Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung können sich auf Ihr ganzes Leben auswirken, deswegen sollte jede gegen Sie eingeführte strafrechtliche Maßnahme ernst genommen und frühzeitig bekämpft werden. Dabei stehe ich Ihnen bei. Kontaktieren Sie mich für Ihre Strafverteidigung in Berlin unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650 |
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Häufige Fragen zu Problemen im Strafrecht:
Warum braucht man einen Rechtsanwalt im Strafrecht - bzw. einen Strafverteidiger?
Ein Strafverfahren muss immer ernst genommen werden. Gerade in Berlin in dessen Großraum Rechtsanwalt Ulrich als Strafverteidiger tätig ist, können die Folgen einer Verurteilung sich auf das ganze Leben des Verurteilten auswirken. So absurd der Strafvorwurf einem auch erscheinen mag, er sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. Denn selbst wenn Sie glauben, dass Sie sich mit einem bestimmten Verhalten nicht strafbar gemacht haben, bedeutet dies lange nicht, dass Sie möglicher Weise nicht doch mit Ihrem Verhalten einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt haben, der Ihnen zuvor nicht bekannt war.
Bei Unkenntnis dieses Umstandes könnte eine Aussage Ihrerseits, die neben den Aussagen anderer Zeugen auch noch missverständlich bzw. widersprüchlich verstanden werden könnte, oder den Eindruck einer Schutzbehauptung erwecken könnte, die Staatsanwaltschaft ( Berlin) von dem Anklagevorwurf überzeugen. Dies würde dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft die Tat weiterverfolgt und die Anklage gegen Sie erhebt. Möglicherweise könnte sogar ein Freispruch durch eine übereilte unbedachte Aussage gefährdet werden.
Jede Äußerung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht sollte daher bedacht werden. Eine unüberlegte voreilige Aussage kann dazu führen, dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung kommt.
Um zu erfassen, ob es nötig ist sich zu äußern oder nicht, sollte eine Akteneinsicht erfolgen. Nach der Einsichtnahme der Strafakte ist eine umfassende Beurteilung der Sach- und Rechtlage überhaupt erst möglich.
Dem Beschuldigten wird in der Regel keine umfassende Akteneinsicht gewährt. Ferner kennt er sich auch nicht mit der Rechtslage und den ihm zustehenden Verteidigungsmitteln aus.
Im Gegensatz dazu wird einem Strafverteidiger in der Regel die gesamte Strafakte ausgehändigt. Er ist im Aktenstudium geschult und er weiß genau, wie man sich in dieser Situation richtig zu verhalten hat. Ein Rechtsanwalt im Strafrecht wird daher nach der Aktenstudie am besten darüber entscheiden können, ob eine Aussage zu treffen ist oder nicht. Daneben wird er mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie besprechen um die sicherste und für Sie beste Verteidigung in dem Strafverfahren zu gewähren. Es ist daher ratsam für Sie in Berlin einen Rechtsanwalt im Strafrecht mit Ihrer Strafverteidigung zu beauftragen.
Jeder Rechtsanwalt der sich mit dem Strafrecht befasst wird Ihnen raten, vor der Einsichtnahme der Strafakte keine Aussage zu treffen.
Ist es für mich nachteilig, wenn ich im Strafverfahren zu dem Strafvorwurf schweige?
Ein Schweigen ist für Sie nicht nachteilig. Sie sollten vor einer umfassenden Aktenkenntnis keine Aussage zu der vorgeworfenen Tat machen. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Bis auf die Angaben zu Ihrer Person, müssen Sie keine Angaben zu der vorgeworfenen Tat machen. Deshalb nutzen Sie ihr Recht zu Schweigen auch aus. Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keine Straftat begangen haben, schweigen Sie trotzdem zunächst zu dem Tatvorwurf und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt der im Strafrecht tätig mit Ihrer Vertretung. Ein Strafverteidiger wird Ihnen am besten bei Ihrer Vertretung beistehen und aufgrund seiner Erfahrung und Sachkunde mitteilen können, ob Sie sich zu der vorgeworfenen Tat äußern sollten oder nicht. Gegebenenfalls kann er auch eine Stellungnahme für Sie angeben. Eine Aussage zu der vorgeworfenen Tat ist nicht in jedem Fall notwendig, denn im deutschen Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Wenn dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er die angeklagte Tat begangen hat, so wird er Frei gesprochen. Es gilt der Grundsatz " Im Zweifel für den Angeklagten" (In dubio pro Reo).
Daher ist Ihnen zunächst zu raten zum Tatvorwurf zu schweigen und umgehend, egal im welchen Verfahrensstand, einen Rechtsanwalt der im Strafrecht tätig ist mit Ihrer Verteidigung als Ihren Strafverteidiger zu beauftragen.
Was kostet mich die Strafverteidigung?
Die Kosten einer Strafverteidigung variieren. Bei einfach gelagerten Fällen wird vom Anwalt im Strafrecht in der Regel nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abgerechnet.
Bei schwerer gelagerten Fällen wird mit dem Mandanten eine Pauschale für die Strafverteidigung vereinbart. Bei mehreren Verhandlungstagen wird für jeden dieser Verhandlungstage ebenfalls ein Pauschalhonorar vereinbart.
Über die Kosten findet im ersten Beratungsgespräch vom Anwalt im Strafrecht eine umfassende Aufklärung statt.
Bekomme ich nach Beendigung eines Prozess im Strafrecht im Falle eines Freispruch auch die Kosten die für den Rechtsanwalt - bzw. den Strafverteidiger aufgewandt wurden erstattet?
Im Strafverfahren bekommen Sie nach einem Freispruch die Kosten Ihres Anwalts im Strafrecht erstattet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die von der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur die Kosten umfassen, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angefallen wären. Sollte das mit Ihnen vereinbarte Pauschalhonorar über den gesetzliche zu erstattenden Kosten liegen, dann gibt es keine Erstattung für den Betrag der über den gesetzlich zu erstattenden Betrag liegt. Bei der Erstberatung werden Sie ausführlich über die Möglichkeit der Kostenerstattung im Falle eines Freispruchs aufgeklärt. Auf möglicherweise von Ihnen zu tragende Mehrkosten werden Sie vom Anwalt ebenfalls hingewiesen.
Ist eine Strafverteidigung auch kostenlos möglich?
Eine kostenlose Strafverteidigung ist nicht möglich. Davon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen notwendiger Weise ein Pflichtverteidiger Ihre Strafverteidigung als Rechtsanwalt in Strafrecht übernimmt. In diesen Fällen, müssen Sie den Pflichtverteidiger nicht im vornhinein bezahlen. Bei einer Verurteilung werden Ihnen jedoch die Kosten der Pflichtverteidigung als Kosten des Verfahrens aufgebürgt.
Wie lange dauert ein Strafverfahren in der Regel?
Ein Strafverfahren kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, denn es ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Zunächst einmal stellt die Polizei für die Staatsanwaltschaft Ermittlungen an. Nachdem die Ermittlungen der Polizei. in Berlin abgeschlossen werden, überreichen Sie das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Berlin, die dann zu entscheiden hat, ob weitere Ermittlungen nötig sind, ob das Strafverfahren einzustellen ist, ob ein Strafbefehl beantragt wird, oder ob es zu einer Anklage kommen soll. Wenn es zu einer Anklage kommen soll, dann wird bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung, das Zwischenverfahren durchgeführt.
Aufgrund all dieser Ermittlungsstadien dauert ein Strafverfahren in der Regel lange. Für Beschuldigte einer Straftat stellt die lange Verfahrensdauer in der Regel eine besondere Belastung dar. Auch daher ist die unterstützende Hilfe vom einem Rechtsanwalt im Strafrecht geboten.
Werden grundsätzlich alle Straftaten verfolgt?
Nicht bei allen Straftaten kommt es grundsätzlich zu einer Strafverfolgung. Bei absoluten Antragsdelikten z. B. werden die strafrechtlichen Ermittlungen nur aufgenommen, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Ein absolutes Antragsdelikt ist z. B. der Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB.
Bei relativen Antragsdelikten können diese auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Ein relatives Antragsdelikt ist z. B. die Beleidigung gemäß § 185 StGB und die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB.
Straftaten, die nicht unter die Antragsdelikte fallen wie z. B. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Erpressung, müssen bei einem Anfangsverdacht verfolgt werden.
Ich habe einen Strafbefehl erhalten, wie soll ich mich nun verhalten?
Wenn Sie in Berlin einen Strafbefehl erhalten haben, dann bedeutet dies in der Regel, dass das Gericht ohne die Durchführung einer Hauptverhandlung ein Urteil gefällt hat.
Es kommen nun zwei Situationen in Frage, Sie haben wirklich die Ihnen vorgeworfene Tat begangen und sind mit einer Bestrafung aus dem Strafbefehl dem Grunde nach einverstanden oder Sie wurden zu Unrecht verurteilt.
In beiden Fällen macht es trotzdem Sinn, den Strafbefehl von einem Strafverteidiger überprüfen zu lassen. Denn in dem Fall, das der Strafbefehl aus Ihrer Sicht zu Recht ergangen ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Ihnen gegenüber verhängte Strafe der Höhe nach auch strafangemessen ist und das die Strafbehörden über die Beweismittel verfügten, die für eine Verurteilung ausreichend waren. Der Rat von einem Rechtsanwalt im Strafrecht ist hier geboten.
Sollte gegen Sie als Unschuldiger ein Strafbefehl ergangen sein, dann ist ein Handeln Ihrerseits erst Recht geboten.
Beachten Sie, dass Sie die Hilfe eines Anwalts im Strafrecht in Berlin sofort aufsuchen sollten, da ab Zustellung des Strafbefehls eine zweiwöchige Einspruchsfrist läuft.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, gegen den Strafbefehl vorzugehen, ist gegen diesen ein Einspruch einzulegen. Diesen können Sie natürlich auch selbst einlegen. Der Rechtsanwalt im Strafrecht kann dies natürlich auch für Sie erledigen. Er wird zusammen mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl die Gewährung einer Akteneinsicht beantragen. Nach der Einsichtnahme der Strafakte ist eine umfassendere Beurteilung der Sach- und Rechtslage möglich. Gegebenenfalls kann der Strafbefehl nach Einsichtnahme der Strafakte und bei schlechten Erfolgschancen der Strafverteidigung auch wieder zurück genommen werden. Bei guten Erfolgschancen kann eine Stellungnahme zu dem Strafbefehl und dem Anklagevorwurf erfolgen.
Der Einspruch kann auf bestimmte Punkte, wie zum Beispiel auf die Höhe der einzelnen Tagessätze beschränkt werden.
Bei der Entscheidung über die Höhe der einzelnen Tagessätze kann bei einem vorherigen Verzicht auf die Durchführung einer Hauptverhandlung auch ohne Hauptverhandlung ein Entscheidung, bei der Sie ansonsten anwesend sein müssten, ergehen.
Sollten Sie einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, müssen Sie jedoch auch wissen, dass es bei einer Verurteilung auch zu einer Verschlechterung kommen kann. Dies bedeutet, dass auch eine schwere Bestrafung erfolgen kann.
Sie sollten daher, den Rat eines Rechtsanwalts in Berlin der im Strafrecht tätig ist einholen.
Gern übernehme ich Ihre Strafverteidigung als Anwalt der in Berlin im Strafrecht tätig ist. Kontaktieren Sie mich unter der Kanzleinummer: 030-88628650
Typische Angelegenheiten im Strafrecht:
- Vorladung und Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
- Einspruch gegen einen Strafbefehl
- Anklageschrift und Anklage
- Haftbefehl, Verhaftung und Untersuchungshaft
- Pflichtverteidigungen
- Nebenklage für Opfer einer Straftat
- Berufung und Revision in Strafsachen
- Tötungsdelikte und Kapitalstrafsachen
- Betrugsdelikte und Internetstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Vermögensdelikte: Raub,Erpressung, Diebstahl
- Wirtschaftsstrafrecht
- Erstberatung vom Anwalt in Strafrecht in Berlin
- Ordnungswidrigkeiten
- Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit