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Sollte es in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen zu einer Durchsuchung als Beschuldigter einer Straftat gekommen sein, dann sollten Sie sich umgehend mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Der Umstand, dass bei Ihnen eine Durchsuchung als Beschuldigter einer Straftat stattgefunden hat, bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden ernsthaft davon ausgehen, dass Sie als Täter einer Straftat in Betracht kommen.

Schon während der Durchsuchung, aber spätestens nach dieser, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Beachten Sie, dass Sie den anwesenden Polizeibeamten keine Auskünfte zu der vorgeworfenen Tat erteilen müssen und auch nicht sollten. Schweigen Sie bei Fragen zum Tatvorwurf.

Eine Aussage kann nach einer Einsichtnahme der Strafakte nachgeholt werden.

Sollte es im Wege der Durchsuchung zu einer Beschlagnahme von Gegenständen gekommen sein, dann werde ich für Sie prüfen, ob diese rechtmäßig war und ob diese Gegenstände gegebenenfalls wieder freigegeben werden könnten.

Kontaktieren Sie mich zur Vereinbarung eines Termines unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650

 
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